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Im Trauerfall 24 Stunden erreichbar: 0221 708 71 38

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Trauerarrangement mit weißen Blumen, Kränzen und Kerzen vor einer Backsteinwand, gestaltet von Bestattungen Schwarz

Was tun im Trauerfall?

Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Sie nicht alles sofort wissen. Hier finden Sie die ersten Schritte, je nachdem, wo der Sterbefall eingetreten ist, und was wir Ihnen abnehmen.

0221 708 71 38 Rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen

Im Notfall 112. Reagiert ein Mensch nicht oder atmet er nicht normal, rufen Sie den Rettungsdienst. Bei einem erwarteten Sterbefall zu Hause verständigen Sie die Hausärztin oder den Hausarzt, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Die ersten Schritte

Drei Schritte, mehr müssen Sie am Anfang nicht wissen.

  1. Den Tod ärztlich feststellen lassen

    Zu Hause rufen Sie zuerst die Hausärztin oder den Hausarzt, nachts und am Wochenende den Bereitschaftsdienst unter 116 117. Die ausgestellte Todesbescheinigung bleibt beim Verstorbenen; jede weitere Stelle wird sie brauchen. In Klinik, Pflegeheim und Hospiz erledigt das die Einrichtung.

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  2. Uns anrufen, wann immer Sie so weit sind

    Unter 0221 708 71 38 erreichen Sie uns Tag und Nacht. Am Telefon klären wir Ihre ersten Fragen und verabreden, wie es weitergeht. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts, auch keine Unterlagen.

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  3. Alles Weitere planen wir mit Ihnen

    Abholung, Papiere, Trauerfeier: Was Sie abgeben möchten, nehmen wir in die Hand. Das Gespräch dazu führen wir in Fühlingen, in Heimersdorf oder an Ihrem Küchentisch.

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Wo ist der Sterbefall eingetreten?

Je nach Ort unterscheiden sich die ersten Schritte ein wenig. Wählen Sie, was auf Sie zutrifft.

Todesfall zu Hause

Rufen Sie zuerst die Hausärztin oder den Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus.

Danach dürfen Sie sich Zeit nehmen. Ein Verstorbener darf bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben, so lange können Sie in vertrauter Umgebung Abschied nehmen.

Wenn Sie so weit sind, rufen Sie uns an. Wir kommen zu einer Zeit, die Sie bestimmen, und überführen den Verstorbenen in unsere Räume.

Todesfall im Krankenhaus

Im Krankenhaus stellt der behandelnde Arzt die Todesbescheinigung aus. Der Verstorbene bleibt zunächst in der Obhut der Klinik. Sie müssen dort nichts organisieren.

Rufen Sie uns an, sobald Sie möchten. Wir stimmen die Überführung direkt mit dem Krankenhaus ab und holen die Todesbescheinigung dort ab. Persönliche Gegenstände können Sie in der Regel auf der Station abholen; wir sagen Ihnen, worauf zu achten ist.

Todesfall im Pflegeheim oder Hospiz

Das Pflegepersonal verständigt den Arzt. Meist fragt die Einrichtung die Angehörigen, welches Bestattungshaus beauftragt werden soll. Sie können uns dort nennen oder uns direkt anrufen.

Wir stimmen die Überführung mit der Einrichtung ab. Für das Räumen des Zimmers gibt es in den meisten Häusern eine Frist; bei Fragen dazu helfen wir gern weiter.

Unerwarteter Todesfall

Stirbt ein Mensch plötzlich und ohne erkennbare Ursache, kann der Arzt die Todesursache nicht immer sofort feststellen. Dann ist er verpflichtet, die Polizei zu informieren. Das ist ein gesetzlich vorgesehener Ablauf und kein Vorwurf an die Angehörigen.

Unter Umständen wird der Verstorbene zunächst in die Rechtsmedizin gebracht. Die Bestattung kann erst nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft stattfinden. Wir kümmern uns um die Überführung, sobald die Freigabe vorliegt, und sind schon vorher für Ihre Fragen da.

Elena Thur von Bestattungen Schwarz nimmt im Büro einen Anruf entgegen

Wann Sie uns anrufen sollten

So früh, wie Sie möchten. Ein Anruf verpflichtet Sie zu nichts; oft hilft es schon, die nächsten Schritte einmal gehört zu haben.

Rufen Sie uns auch an, wenn der Verstorbene in einer anderen Stadt oder im Ausland gestorben ist, wenn eine Bestattungsvorsorge besteht oder wenn Sie noch nicht wissen, welche Bestattungsart in Frage kommt. Wir sortieren das gemeinsam mit Ihnen.

Was wir übernehmen

Sie entscheiden, was Sie selbst tun möchten. Alles andere nehmen wir Ihnen ab:

  • Überführung, hygienische Versorgung und Aufbahrung
  • Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt und Abmeldungen bei Ämtern und Behörden
  • Termine mit Friedhofs- und Pfarramt, Organisation von Trauerfeier und Beisetzung
  • Trauerdrucksachen und Zeitungsanzeigen, Vermittlung freier Trauerrednerinnen und Trauerredner
  • Hilfe bei Witwen-, Witwer- und Waisenrente sowie der Vorauszahlung der Hinterbliebenenrente
Alle Leistungen im Detail

Welche Unterlagen wir brauchen

Für die Beurkundung beim Standesamt und die weiteren Formalitäten brauchen wir einige Dokumente, möglichst im Original. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam mit Ihnen.

Benötigt

  • Todesbescheinigung (Totenschein)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Familienstammbuch (wenn verheiratet oder verpartnert)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners und Heiratsurkunde (wenn verwitwet)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde (wenn geschieden)
  • Geburtsurkunde (wenn ledig)

Falls vorhanden

  • Versichertenkarte oder Nummer der Krankenkasse
  • Sterbegeld- oder Lebensversicherungspolicen
  • Rentenbescheide
  • Graburkunde, falls bereits ein Grab besteht
  • Schwerbehindertenausweis
  • Unterlagen zu einer bestehenden Bestattungsvorsorge

Was im ersten Gespräch passiert

Das Beratungsgespräch findet bei uns in Fühlingen oder Heimersdorf statt, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Sie müssen nichts vorbereiten.

  • Zuhören kommt zuerst.Wer der Verstorbene war, was er sich gewünscht hat, was Ihnen wichtig ist.
  • Die Wege werden sichtbar.Bestattungsart, Friedhof oder anderer Ort, Form der Trauerfeier.
  • Kosten liegen offen auf dem Tisch.Sie kennen den Preis, bevor Sie etwas beauftragen.
  • Entschieden wird ohne Druck.Vieles kann nach dem Gespräch noch reifen.

Abschied, Ausland, Kosten

Abschied nehmen

Abschied nehmen ist zu Hause möglich, solange der Verstorbene dort bleibt, und danach in unseren Räumen in Fühlingen: am offenen oder am geschlossenen Sarg, allein oder im Kreis der Familie. Wir bereiten den Verstorbenen dafür sorgfältig vor und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Todesfall im Ausland

Stirbt ein Mensch im Ausland, übernehmen wir die Überführung nach Köln und die dafür nötigen Formalitäten. Rufen Sie uns an, bevor Sie vor Ort etwas beauftragen; wir sagen Ihnen, welche Unterlagen gebraucht werden und wie der Ablauf ist. Auch Überführungen aus Köln in ein anderes Land führen wir durch.

Beratung und Kosten

Im Beratungsgespräch gehen wir gemeinsam durch, was Sie sich wünschen und was zu erledigen ist. Sie erhalten einen Überblick über die Kosten, bevor Sie sich für etwas entscheiden. Ist das Budget begrenzt, zeigen wir Ihnen ehrlich, welche Wege es gibt.

Häufige Fragen

Alle Fragen

Bis zu 36 Stunden. In dieser Zeit können Sie in vertrauter Umgebung Abschied nehmen.

Ja. Wir beurkunden den Sterbefall beim Standesamt, melden den Verstorbenen bei Ämtern und Behörden ab und helfen bei Rentenfragen.

Sie erreichen uns persönlich. Im Sterbefall sind wir rund um die Uhr telefonisch da, auch an Sonn- und Feiertagen.

Nein. Diese Entscheidung treffen wir gemeinsam im Beratungsgespräch. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und lassen Ihnen Zeit.

Sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen, was festgelegt wurde, und setzen die Wünsche um. Auch eine Vorsorge bei einem anderen Bestattungshaus können Sie uns nennen.

Das hängt von der Bestattungsart und Ihren Wünschen ab. Im Gespräch erhalten Sie einen Überblick über die Kosten, bevor Sie sich entscheiden.

Wir sind für Sie da, rund um die Uhr.

Rufen Sie an, wenn Sie so weit sind. Wir kommen zu Ihnen, übernehmen die Überführung und besprechen alles Weitere in Ruhe, bei Ihnen zu Hause, in Fühlingen oder in Heimersdorf.